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Tansania


Komoren
Fläche: 1862 qkm.
Bevölkerungszahl: ca. 632.948.
Hauptstadt: Moroni. Einwohner: ca. 60.200.

Die Inselgruppe der Komoren liegt im Indischen Ozean, nordwestlich von Madagaskar. Sie besteht aus vier Hauptinseln vulkanischen Ursprungs, die von Korallenriffen umgeben sind: Njazidja (Grande Comore), Nzwani (Anjouan) und Mwali (Moheli). Das unter französischer Verwaltung stehende Mahore (Mayotte) wird von der Islamischen Bundesrepublik der Komoren beansprucht.

Sprache
Komorisch, eine dem Kisuaheli verwandte Sprache; Arabisch und Französisch. Einige Bantu-Sprachen werden ebenfalls gesprochen.

Religion
Islam ist Staatsreligion (99% Moslems); katholische Minderheit.

Ortzeit
MEZ + 2 (UTC + 3).

Netzspannung
220 V, 50 Hz.

Post- und Fernmeldewesen
Telefon: Kein Selbstwählferndienst, alle Gespräche von den Komoren müssen über das Fernamt geführt werden.

Landesvorwahl: 269.
Einige Hotels bieten Internetzugang.

Wichtige Anschriften in Europa
Botschaft der Union der Komoren in Paris
20, Rue Marbeau, 75116 Paris.

Adressen der deutschen Vertretungen
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

Adresse:
101, Làlana Pastora Rabeony Hans, Ambodirotra, B.P. 516
101 - Antananarivo
Tel.: 00261 / 20 / 22 238 02 oder 22 238 03 oder 22 216 91
Fax: 00261 / 20 / 22 266 27
E-Mail: amballem@wanadoo.mg



Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die amtlichen Reise- und Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, deutsche Vertretungen im Ausland sowie
Länderinformationen...

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der Personalausweis reicht nicht aus. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt. Der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) ist gleichermaßen ausreichend.

Alle Einreisedokumente müssen mindestens für den geplanten Aufenthaltszeitraum gültig sein.

Für die Einreise ist ein Visum erforderlich; dieses kann mit einer Gültigkeit von bis 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets ausgestellt werden. Ferner muß ein Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten vorgelegt werden. Eine Unterscheidung zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht getroffen. Eine Visumsverlängerung ist möglich, wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wir ein Strafgeld je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.

Im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme ist die vorherige Ausstellung eines Visums ist notwendig. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Union der Komoren in Paris (20, Rue Marbeau, 75116 Paris).

Hinweise
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