Zambia Landkarte

Sambia
Fläche: 752.614 km².
Bevölkerung: ca. 9,3 Millionen.

Die Republik Sambia ist ein Binnenland im südlichen Zentralafrika. Sie grenzt im Norden an Tansania, im Osten an Malawi und Mosambik, im Süden an Simbabwe, Botsuana und Namibia, im Westen an Angola und im Nordwesten an die Demokratische Republik Kongo.

Sambia ist ein vorwiegend welliges Hochplateau in durchschnittlich 1.100 bis 1.300 m Höhe.

Städte: Lusaka (Hauptstadt 1.280 m hoch) ca. 1,2 Millionen, Kitwe ca. 500.000, Ndola ca. 500.000, Kabwe 200.000.

Einreise für Deutsche
Visum notwendig, dazu u. a. ein gültiger Reisepass, Reisebürobestätigung (Touristen). Antragsdauer ca. 1 Woche.

Sprache
Die Staatssprache Sambias ist Englisch. Außerdem werden auch noch verschiedene Stammesdialekte gesprochen.

Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +1 Stunde
Während der europäischen Sommerzeit besteht kein Zeitunterschied.

Stromspannung
220/250 Volt Wechselstrom, 50 Hertz (wo Strom vorhanden ist; in allen größeren Städten und den besseren Wohnvierteln)

Es sind meist Englische 3-Pol-Stecker in Gebrauch. Deshalb sollte man auf jeden Fall einen Adapter mitnehmen.

Feiertage
1. Januar, Karfreitag, Karsamstag, 1. und 25. Mai, 6. und 7. Juli, 1. August, 24. Oktober (Independence Day), 25. und 26. Dezember.

Öffnungszeiten
Büros: Mo bis Fr 8-17 Uhr (Mittagspause 12.30-14 Uhr);
Banken: Mo bis Fr 8.15-15 Uhr, Sa 8.15-11 Uhr;
Geschäfte: Mo bis Fr 8 bis ca. 12.30, 14-17 Uhr, Sa 8-12 Uhr.

Kleidung
Leichte, atmungsaktive Sommerkleidung, die gut waschbar sein sollte, ist das ganze Jahr über ausreichend. Für die kühlere Zeit von Mitte April bis August sowie die Abende sollte man jedoch auch etwas wärmere Kleidung mitnehmen.. Ein Regenmantel, gutes Schuhwerk, eine gute Sonnenbrille und ein Sonnenhut sind unbedingt erforderlich.

Bei Überlandfahrten und Ausflügen in die Nationalparks ist zu beachten, dass es morgens und abends meist empfindlich kühl ist; wärmere Pullover sind deshalb angebracht. Lange Hosen und Stiefel sowie eine schützende Kopfbedeckung sind für diese Ausflüge ratsam. In den Safari-Lodges sollte man abends nicht allzu sportliche Kleidung tragen. In den großen Hotels ist für Herren abends formelle Kleidung erwünscht.

Wichtige Anschriften in Deutschland
Generalkonsulat
Botschaft der Republik Sambia
Axel Springer-Str. 54a
10117 Berlin
Tel.: 030 / 2062940
Fax: 030 / 20629419
E-Mail: Botschaftvonsambia@t-online.de
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Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9 Uhr bis 16 Uhr
Sa./So. geschlossen

Wichtige Anschriften in Zambia

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Straße: United Nations Avenue, Stand No. 5209
Lusaka.

Telefon: (00260 1) 25 06 44, 25 12 59, 25 12 62
Fax: (00260 1) 25 40 14

Postanschrift: Embassy of the Federal Republic of Germany, P.O. Box 50120, 15101 Ridgeway, Lusaka, Sambia.
E-Mail: geremblusaka@zamtel.zm




Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die amtlichen Reise- und Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, deutsche Vertretungen im Ausland sowie
Länderinformationen...

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Sambia ein Visum, das von der sambischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird oder an der Grenze erhältlich ist. Einige Fluggesellschaften bestehen allerdings bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums.

Der Kinderausweis wird bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild, akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend.

Die Gebühren für die Ausstellung von Touristenvisa an der Grenze bewegen sich derzeit zwischen 10,- USD und 80,- USD, je nach Art des Visums. Bei Einreise wird grundsätzlich ein Rückflugticket verlangt. Bei Ausreise sind 20.- USD in Devisen als Flughafengebühr bereitzuhalten (auch mit Kreditkarte bezahlbar). Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 5.-.

Besonderer Hinweis: Die Erteilung eines 90 Tage gültigen Visums durch die sambische Botschaft in Berlin bedeutet nicht, dass damit eine dreimonatige Aufenthaltsdauer gewährleistet ist. Vielmehr ist darauf zu achten, dass die Grenzübergangsstelle am Ort auch die tatsächlich erforderliche oder gewünschte Aufenthaltsdauer in den Pass einträgt (in der Regel werden maximal 30 Tage zugestanden).

Eine Verlängerung ist rechtzeitig bei der Immigrationsbehörde zu beantragen, weil ein Ausreiseversuch mit abgelaufenem Visum zu Schwierigkeiten führt, die bis hin zu vorübergehender Inhaftierung reichen können. Visa mit einmaliger Einreise können - wenn auch zeitintensiv- durch Einholen eines "re-entry-permit" erweitert werden.

Hinweise
Die bereitgestellten Informationen werden mit großer Sorgfalt erstellt - jedoch sind Fehler nicht ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden durch Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen.




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